Herzlich willkommen bei der
Frauenarztpraxis Gabi Reis in Neustadt i. H.
Wir sind Ihre freundliche gynäkologische Praxis
nur einen Katzensprung von der Innenstadt entfernt
Akute / Offene Sprechstunde
Montag bis Freitag: 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mit der Akutsprechstunde / Offenen Sprechstunde bieten wir unseren Patientinnen die Möglichkeit, bei frisch aufgetretenen Beschwerden sehr zeitnah behandelt zu werden. Lange Wartezeiten auf einen Termin entfallen somit.
Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine telefonische Voranmeldung sinnvoll und wichtig.
Bitte beachten Sie: da es sich hierbei um eine freie Sprechstunde handelt, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen!
Falls Sie aus persönlichen Termingründen (Arbeit, andere Termine) die Akutsprechstunde nicht wahrnehmen können, erhalten Sie dann möglichst zeitnah einen regulären Termin. Ab sofort bieten wir eine Videosprechstunde an. Bei Bedarf melden Sie sich auch hierfür gern zu den gewohnten Sprechzeiten telefonisch unter 04561 9593.
Dysplasiesprechstunde
„Eine Dysplasiesprechstunde ist eine Spezialsprechstunde zur Erkennung von Krebsvorstufen der weiblichen Genitalien, das heißt der Vulva, der Vagina und des Gebärmutterhalses. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt, der diese durchführt, hat sich durch mehrere Fortbildungen, praktische Erfahrungen und eine Diplomprüfung qualifiziert, Krebsvorstufen des weiblichen Genitale sicher zu erkennen und eine entsprechende Behandlung einzuleiten. Zur Sicherung der Krebsvorstufen des weiblichen Genitale führt der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin eine Abklärungskolposkopie durch."
(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zervixpathologie und Kolposkopie e.V)
Gabi Reis: "Bereits während meiner Facharztweiterbildung habe ich regelmäßg praktische Erfahrungen mit Abklärungskolposkopien gesammelt und mich seitdem als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie e.V permanent bezüglich der Krebsvorsorge/Krebsvorstufen fortgebildet. Bereits 2016 habe ich das Kolposkopiediplom erworben, eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der Dysplasiesprechstunde."
Mädchensprechstunde
Jeden Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittags (15-18 Uhr) & nach Vereinbarung
Du selbst entscheidest, wann der richtige Zeitpunkt für den ersten Besuch bei deiner Frauenärztin gekommen ist. In unserer Mädchensprechstunde hast du Gelegenheit, alle deine Fragen z. B. zu den Themen Zyklus und Regelblutung, körperlicher Entwicklung, und Sexualität, Verhütung und Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (=HPV-Impfung) zu stellen.
Gynäkologie & Krebsnachsorge
Zusätzlich zur Schwangerschaftsbetreuung und Krebsvorsorge bieten wir Ihnen ein großes Spektrum der ambulanten Gynäkologie und Krebsnachsorge an, u.a:
Diagnostik und Therapie von
- Erkrankungen der Brüste
- Erkrankungen der
- Gebärmutter und Eierstöcke sowie Intimbereich und Scheide (z.B. Zysten, Polypen, Lichen Sklerosus)
- Myome der Gebärmutter
- Endometriose
- Blutungs- und Zyklusstörungen
- Hormonstörungen
- PCO-Syndrom
- Infektionen des Intimbereiches, Scheide und Gebärmutter/Eierstöcke
- Abszess- und Wundbehandlung
- Wechseljahresbeschwerden
- Verhütung (Kontrazeption): u.a.
- Pillenverordnung, Verhütungs-Ring (z.B.Nuva-Ring), Verhütungspflaster (z.B. Evra)
- Drei-Monatsspritze (Depo-Clinovir)
- Einlegen von Verhütungsspiralen (z.B. Kupfer-Spirale, Hormonspirale)
- Sonographie-Kontrolle bei liegender Spirale
- Kinderwunschberatung (auch Ultraschalluntersuchung zur Follikelmessung und bei entsprechender Indikation Stimulationsbehandlung mit Clomifen)
- Konservative Therapie von Senkungsbeschwerden und Inkontinenz
- Krebsnachsorge bei gynäkologischen bösartigen Erkrankungen, z. B. Brustkrebs, Eistockskrebs, Krebs der Gebärmutter u. a.
Zusätzliche Leistungen
(keine Kassenleistungen)
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Zusätzliche Leistungen (keine Kassenleistung)
Unsere Zusatzleistungen:
- Weitere Leistungen im Bereich der Schwangerschaftsbetreuung (z. B. weiteren Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen)
- Weitere Leistungen im Bereich der Diagnostik von gynäkologischen Erkrankungen (vaginaler Ultraschall, Ultraschall der Brüste)
- Akupunktur
- Kinesiologisches Taping, Aku-Taping
- Ernährungsberatung
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Was ist eine Vaginalsonographie?
Die Vaginalsonographie dient zur Darstellung der Gebärmutter (Uterus), Eileiter und Eierstöcke (Adnexe). Veränderungen der Gebärmutter oder der Eierstöcke können mit dieser Methode ggf. früher erkannt werden, als durch eine alleinige Tastuntersuchung. Die Tastuntersuchung gibt lediglich Auskunft über die Größe, Lage sowie Mobilität der Organe im kleinen Becken und liefert insbesondere bei Übergewicht und Anspannung nur ein eingeschränktes Ergebnis. So sind z. B. Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium) nicht durch eine Tastuntersuchung oder den Krebsvorsorgeabstrich erkennbar. Darstellen kann man im Ultraschall z. B. auch gutartige Veränderungen wie Myome der Gebärmutter, Eierstockzysten oder Polypen sowie Tumorerkrankungen der Gebärmutter oder Eierstöcke.
Insbesondere Frauen, die an Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Übergewicht oder Diabetes leiden, profitieren von dieser Untersuchung.
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Was ist eine Mammasonographie?
Die Mammasonographie bedeutet Ultraschall der weiblichen Brüste.
Vorteile:
- die Untersuchung ist schmerzlos,
- ohne Strahlenbelastung und
- das Untersuchungsergebnis liegt sofort vor.
Als Ergänzung zur regelmäßigen Krebsvorsorge ist die Mammasonographie sehr empfehlenswert für alle Frauen ab dem 30. Lebensjahr. Bis zu den Wechseljahren ist das Brustdrüsengewebe aufgrund hormoneller Einflüsse „dichter“ beschaffen, als nach Beginn der Wechseljahre, sodass mit dem Ultraschall eine Beurteilung des Brustdrüsengewebes in den meisten Fällen besser und somit vorteilhafter ist, als mit der Mammographie.
Deswegen werden die Mammographie-Untersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Krebsvorsorge erst zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr durchgeführt. Auch hierbei ist die Mammasonographie eine wichtige Ergänzung, da z. B. zystische Strukturen oder dichtes Brustdrüsengewebe im Ultraschall besser dargestellt werden können. Kombiniert man beide Methoden, so lassen sich bis zu 95 % aller bösartigen Befunde darstellen, bei alleiniger Mammographie ca. 80 - 85 %.
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Was bedeutet „HPV-Diagnostik“?
Die HPV-Diagnostik erfolgt durch einen Abstrich vom Gebärmutterhals. Sie dient dem Nachweis einer Infektion mit Humanen Papillomaviren (=HPV), die zum Beispiel Gebärmutterhalskrebs oder Genitalwarzen (Kondylome) hervorrufen können.
Eine dauerhafte Infektion mit sogenannten Hochrisiko-HPV-Typen (z.B. Typ 16 und 18) ist maßgeblich an der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses beteiligt. Je nach Häufigkeit des Partnerwechsels ist ein HPV-DNA-Nachweis bei bis zu 50 % der jungen Frauen nachzuweisen. Oft bildet sich die Infektion zurück. Besteht jedoch eine HPV-Infektion im unteren Genitaltrakt über mehrere Jahre fort, können sich Krebsvorstufen entwickeln, welche anschließend zum Gebärmutterhalskrebs führen.
Die HPV-Diagnostik dient zur Verbesserung der Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses (Zervixkarzinom) zusätzlich zum PAP-Abstrich.
Seit Jahren gibt es in Deutschland eine Impfung gegen HPV. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung grundsätzlich zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr, viele auch inzwischen bis zum 26. Lebensjahr!
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Was ist eine „Dünnschichtzytologie“?
Hierbei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des sonst üblichen Krebsvorsorgeabstrichs (PAP-Abstrich). Das Abstrichmaterial wird in einem speziellen Verfahren von Blut, Schleim und anderen Verunreinigungen befreit. Dadurch können die gewonnen Zellen aus der Cervix (Gebärmutterhals) in einer dünnen Schicht unter dem Mikroskop besser beurteilt werden. Sinnvoll wäre diese Untersuchung insbesondere bei kontrollbedürftigen PAP-Abstrichen (z. B. PAP IIw oder PAP IIID).
Mädchensprechstunde
Jeden Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittags (15-18 Uhr) & nach Vereinbarung
Du selbst entscheidest, wann der richtige Zeitpunkt für den ersten Besuch bei deiner Frauenärztin gekommen ist. In unserer Mädchensprechstunde hast du Gelegenheit, alle deine Fragen z. B. zu den Themen Zyklus und Regelblutung, körperlicher Entwicklung, und Sexualität, Verhütung und Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (=HPV-Impfung) zu stellen.
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Wie ist der Ablauf des Erstgesprächs?
Das Wichtigste ist das Gespräch, um deine Frauenärztin und die Praxis kennenzulernen.
Notiere dir vor dem Gespräch ruhig die Fragen, die dir am Herzen liegen, auch wenn sie dir peinlich vorkommen.Bitte nicht die Versicherungskarte deiner Krankenkasse vergessen!
Deine Frauenärztin wird dir auch Fragen stellen, z. B. zu deinem Zyklus, ob bei dir oder in deiner Familie Krankheiten (z. B. Asthma, Herzerkrankungen, Allergien) bekannt sind, welche Medikamente du nimmst, ob du rauchst usw.
Alles, was zwischen dir und deiner Frauenärztin besprochen wird, wird absolut vertraulich behandelt. Frauenärzte unterliegen der Schweigepflicht und dürfen auch deinen Eltern nichts erzählen, selbst wenn du noch minderjährig bist. Wenn du es wünscht, kannst du selbstverständlich auch eine Person deines Vertrauens mitbringen (z. B. deine Mutter, deinen Freund oder eine Freundin).
Falls Du damit einverstanden bist, dass Deine Mutter/Deine Eltern Auskünfte (z.B. zu Untersuchungsbefunden, zur „Pille“, etc) von uns erhalten und Fragen dazu besprechen dürfen, dann unterschreibe uns bitte eine Befreiung von der Schweigepflicht – ansonsten dürfen wir keinerlei Auskünfte geben!
Du kannst jederzeit Fragen zum Untersuchungsablauf stellen.
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Muss ich mich im Intimbereich untersuchen lassen?
Beim ersten Besuch bei deiner Frauenärztin ist es nicht zwingend notwendig, eine gynäkologische Untersuchung durchzuführen. Insbesondere, wenn Du bisher noch keinen Geschlechtsverkehr hattest, kann man mit der Untersuchung noch warten. Wenn möglich, wird die „Untersuchung auf dem Stuhl“ erst durchgeführt, wenn Du dazu bereit bist und vor der ersten Untersuchung erklärt.
Damit du dich dabei wohlfühlst, hier ein paar Tipps:
- Das Verwenden von Intimsprays oder sonstigen Kosmetika im Schambereich können zu Hautreizungen führen und sind nicht notwendig. Das tägliche Waschen mit klarem Wasser reicht völlig aus.
- Wenn du einen Untersuchungstermin vereinbarst, achte darauf, dass du nicht in dieser Zeit deine Regelblutung hast.
- Du kannst gerne ein langes T-Shirt/langen Pullover oder einen Rock anziehen, damit Du Dich weniger nackt auf dem Untersuchungsstuhl fühlst.
Krebsvorsorge
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Jährliche gynäkologische Krebsvorsorge der gesetzlichen Krankenkassen
Die jährliche gynäkologische Krebsvorsorge der gesetzlichen Krankenkassen besteht aus folgenden Leistungen:
- Ab dem 20. Lebensjahr: Entnahme eines Abstriches aus dem Gebärmutterhals (sog. PAP-Abstrich), Tastuntersuchung des inneren Genitals (Eierstöcke und Gebärmutter)
- Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich: Tastuntersuchung und Inspektion der weiblichen Brüste
- Ab dem 35. Lebensjahr zusätzlich: Alle 3 Jahre kombinaler Test (Co-Test) Zellabstrich vom Gebärmutterhals, Pap-Abstrich und HPV-Test (Test auf Humane Papillomviren)
- Ab dem 35. Lebensjahr zusätzlich: Hautkrebsvorsorge (durchzuführen beim Hautarzt oder bei Hausärzten!)
- Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
- rektale Tastuntersuchung des Enddarms,
- Stuhltest auf okkultes Blut (von 50-55 Jahren jährlich, ab 55J alle 2 Jahre),
- bis 69 Jahre: alle 2 Jahre eine Mammographie
- Ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich: Darmspiegelung alle 10 Jahre
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Gebärmutterhalskrebsvorsorge ab dem 1.1.2020
Zum 1.1.2020 haben sich Änderungen bezüglich der Gebärmutterhalskrebsvorsorge ergeben:
- bei Frauen zwischen 20-34 Jahren hat sich nichts verändert: es wird einmal pro Kalenderjahr ein Zellabstrich vom Muttermund und Gebärmutterhals mit Hilfe einer Bürste abgenommen, der sog. PAP-Abstrich.
- bei Frauen ab 35 Jahren erfolgt alle 3 Jahre ein sog. Co-Test: zusätzlich zum PAP-Abstrich wird ein HPV-Abstrich entnommen.
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Ergänzende medizinische Untersuchungen
Über die gesetzlichen Leistungen hinaus gibt es zusätzliche Möglichkeiten, weitere Untersuchungen von Gebärmutter, Eierstöcken, Brüsten etc wahrzunehmen z. B.
- Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens, der Gebärmutter und der Eierstöcke
- Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen (Mammasonographie)
- Erweiterte Krebsfrüherkennungstests (HPV-Diagnostik, Dünnschichtzytologie, Blasenkrebs)
Die Kosten für diese medizinisch sinnvollen Zusatzuntersuchungen werden leider nach wie vor nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen von den Patienten selbst getragen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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Was ist ein PAP-Abstrich?
Der Name des Testes geht auf den Anatomen George Papanicolaou zurück, der die Färbemethode zur mikroskopischen Untersuchung des Zellmaterials entwickelte. Mit dem PAP-Test lassen sich auffällig veränderte Zellen finden, z.B. bedingt durch entzündliche Veränderungen oder -seltener - durch Krebsvorstufen.
Die Einteilung der Untersuchungsergebnisse erfolgt von PAP 0 (Abstrich nicht auswertbar) über PAP 1 (=Normalbefund) und über mehrere Zwischenstufen {PAP II bis IV, jeweils mit Unterstufen) bis hin zum PAP V (Gebärmutterhalskrebs)Er wird bei Frauen zwischen 20-34 Jahren im Zuge der jährlichen Krebsvorsorge gemacht und von der Krankenkasse übernommen.
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Was ist ein HPV-Abstrich?
Der HPV-Abstrich dient zur Erkennung von Humanen Papillom-Viren, welche zu über 97% für die Entstehung eines Gebärmutterhalskrebses verantwortlich sind.
Sind keine HPV-Viren sowie ein unauffälliger Zellabstrich vorhanden, ist das Risiko für Gebärmutterhalskrebs verschwindend gering. Das Untersuchungsergebnis lautet hier: PAP 1, HPV negativ.Falls HPV-Viren bei einem zugleich unauffälligen PAP-Abstrich nachgewiesen werden, lautet das Untersuchungsergebnis: PAP 1, HPV positiv-> in diesem Fall erfolgt ein Jahr später ein erneuter Co-Test.
Eine HPV-Infektion ist sehr häufig, meistens heilt sie folgenlos aus. Nur für wenige Menschen stellt sie ein Risiko dar. Es gibt fast 200 identifizierte Virustypen, jedoch nur wenige können einen Gebärmutterhalskrebs auslösen. Die gefährlichsten Typen sind der Typ 16 und 18. Bei den meisten Frauen, die mit einem dieser vielen HP V-Typen infiziert sind, heilt diese Infektion innerhalb von ein bis zwei Jahren aus. Wenn die HPV-Infektion länger als zwei Jahre besteht, handelt es sich um eine chronischen HPV-Infektion. Aus dieser Infektion kann sich dann eine Krebsvorstufe entwickeln.
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Mein Untersuchungsergebnis ist auffällig - Was nun?
Ein Gebärrnutterhalskrebs ist heute eine seltene Erkrankung. Die Vorsorgeuntersuchung soll Krebsvorstufen, so genannte Dysplasien erkennen. Nahezu 90% der Dysplasien/ Krebsvorstufen bilden sich wieder zurück.
Eine Krebsvorstufe, die nicht von allein ausheilt, kann dennoch vollständig therapiert und die Entstehung von Krebs somit frühzeitig verhindert werden. Ist Ihr PAP-Abstrich/Co-Test auffällig und besteht ein Verdacht auf eine Krebsvorstufe, so besteht ausreichend Zeit diesen Verdacht mit Hilfe einer speziellen Untersuchung, der Abklärungskolposkopie zu klären.
Dysplasie und Kolposkopie
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Was ist eine Dysplasie?
„Eine Dysplasie des Gebärmutterhalses ist eine mögliche Krebsvorstufe. Die WHO benennt aktuell drei Arten der Krebsvorstufen welche CIN 1-111 genannt werden:
- Die CIN I ist im eigentlichen Sinn gar keine Krebsvorstufe sondern eine Infektion mit dem Humanen Papilloma Virus, die Ihr Körper zu 90 Prozent selbstständig ausheilt. Sie ist lediglich der mögliche Einstieg in die Entwicklung der eigentlichen, folgenden Krebsvorstufen und wird deshalb so bezeichnet. Es genügt die Beobachtung über den zytologischen Abstrich.
- Die CIN II kann sich weiterentwickeln, jedoch heilt sie Ihr Körper immer noch in der Hälfte der Fälle allein aus. Diese Vorstufe kann man schonend therapieren, z.B. mit einer Laserverdampfung. Man kann diese aber auch unter gewissen Voraussetzungen beobachten und Ihrem Körper die Möglichkeit geben, auch diese Vorstufe auszuheilen.
- Die CIN III heilt Ihr Körper nur sehr selten allein aus. Die meisten dieser Vorstufen entwickeln sich im Verlauf von Jahren zu einem Krebs. Um dies zu verhindern, muss diese Krebsvorstufe genau diagnostiziert werden. Hierzu führt Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt eine Abklärungskolposkopie durch oder überweist Sie in eine Dysplasiesprechstunde oder eine Dysplasieeinheit"
(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zervixpathologie und Kolposkopie e.V)
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Was ist eine Kolposkopie?
Eine Kolposkopie ist die Begutachtung der weiblichen Genitalien, das heißt der Vulva, der Vagina und des Gebärmutterhalses mit einem speziellen Mikroskop (=Kolposkop) im Rahmen einer normalen gynäkologischen Untersuchung.
Während der Untersuchung wird hochverdünnter Essig auf den Muttermund aufgetragen, dadurch kann an Hand verschiedener Zeichen eine Krebsvorstufe erkannt werden. Dieser Untersuchungsschritt kann zu einem leichten Brennen führen, welches binnen Minuten wieder verschwindet.
Bei Verdacht auf eine Krebsvorstufe, wird eine Probe aus dem auffälligen Bereich entnommen. Diese Probe ist wenige Millimeter groß und kann genauestens untersucht werden. Normalerweise verspüren Sie hierbei nur ein kleines Zwicken.
Wurde nun eine mittelschwere oder schwere Krebsvorstufe diagnostiziert, wird für Ihre spezielle Situation das weitere Vorgehen besprochen und eine entsprechende Therapie eingeleitet, z.B. eine sichere Entfernung des betroffenen Gewebes mittels spezieller Schlingen oder einem Laser unter kolposkopischer Sicht unter maximaler Schonung des Gebärmutterhalses.
Schwangerschaftsvorsorge
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Herzlichen Glückwunsch! Sie erwarten ein Baby!
In den nächsten Monaten wird sich Ihr Körper verändern und damit die Versorgung Ihres Kindes sicherstellen. Sicherlich werden Sie (und ggf. Ihr Partner) dazu einige Fragen haben: Wir beraten Sie gerne!
Selbstverständlich ist es möglich und erwünscht, dass Ihr Partner (oder eine andere Person Ihres Vertrauens) Sie zu den Vorsorgeterminen begleitet! -
Der erste Termin in der Schwangerschaft in unserer Praxis
Wie wundervoll: Ihr Schwangerschaftstest ist positiv!
Nun geht es darum, das Schwangerschaftsalter, den Entbindungstermin und die regelrechte Einnistung des Embryos in die Gebärmutter festzustellen. Dies geschieht durch eine Ultraschalluntersuchung über die Scheide:
In einer sehr frühen Schwangerschaftswoche (bis zur 5. SSW) ist sonografisch oft nur eine verdickte Gebärmutterschleimhaut zu erkennen. Zwischen der 5. und 6. Schwangerschaftswoche zeigt sich in der Regel eine Fruchthöhle und ab der 6. - 7. SSW kann man einen kleinen Embryo sowie einen Herzschlag darstellen.
Nach Erhebung Ihrer Krankengeschichte findet im Anschluss an die körperliche Untersuchung eine Ernährungsberatung sowie eine Beratung hinsichtlich gesunder Lebensführung während der Schwangerschaft statt. Falls sie bis zu diesem ersten Termin noch keine Folsäure eingenommen haben, sollten Sie jetzt damit beginnen: In der Schwangerschaft besteht ein erhöhter Bedarf an Vitaminen, vor allem an Folsäure. Folsäure, ein Vitamin aus der B-Gruppe, ist hauptsächlich in Nüssen, Obst und Gemüse enthalten und wichtig für die Organentwicklung des Kindes, insbesondere für die Entwicklung des Nervensystems. Es ist außerdem wichtig zur Vorbeugung von Neuralrohrdefekten (=„offener Rücken“) beim ungeborenen Kind. Folsäure erhält man rezeptfrei in jeder Apotheke.
Ggf. (ab der 6. - 7. SSW) finden auch heute schon erste Blutuntersuchungen (Feststellung der Blutgruppe und Rhesusfaktor, Rötelntiter, Antikörper-Suchtest, Lues, ggf. Test auf HIV) und die Anlage eines Mutterpasses statt.
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Und wie geht es jetzt weiter?
Laut Mutterschaftsrichtlinien sind bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf 10 Vorsorgeuntersuchungen und 3 Ultraschallscreenings vorgesehen. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) finden die Vorsorgeuntersuchungen beim unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf alle 4 Wochen statt, danach alle 14 Tage.
Eine Vorsorgeuntersuchung umfasst neben der vaginalen Untersuchung und Urinuntersuchung u. a. auch die Messung des Blutdruckes, des Hämoglobinwertes (Hb, „roter Blutfarbstoff“) und des Körpergewichts.
Zusätzliche Untersuchungsangebote im Verlauf der Schwangerschaft
Diese Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und werden bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
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Sinnvolle zusätzliche Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft
Wichtig ist auch eine Überprüfung des Immunstatus hinsichtlich Infektionskrankheiten wie insbesondere von Toxoplasmose und Zytomegalie, da diese Infektionen oft unbemerkt verlaufen und bei Erstinfektion eine Übertragung auf das ungeborene Kind mit nachfolgenden, zum Teil schweren körperlichen und geistigen Fehlbildungen möglich ist. Auch die Bestimmung von Windpocken und Ringelröteln ist möglich.
Jede Schwangere zwischen der 35. und 37. Woche sollte auf Streptokokken der Gruppe B untersucht werden. Dazu wird ein Vaginal- (=Scheiden) Abstrich durchgeführt. Bei 20 - 36 % der Schwangeren finden sich im Genitalbereich Streptokokken der Serogruppe B. Normalerweise sind diese Bakterien harmlos, man findet sie auch auf der Haut und im Darm. Bei der Geburt können die Streptokokken jedoch auf das Kind übertragen werden. Dadurch kann entweder direkt nach der Geburt oder erst im Verlauf der nächsten ein bis sechs Wochen eine schwere Infektion des Kindes ausgelöst werden, z. B. eine Hirnhautentzündung oder eine Lungenentzündung.
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Ersttrimester-Screening in der 11. - 14. SSW (FMF-zertifiziert)
Mit einer speziellen Ultraschalluntersuchung in der 11+0 bis 13+6 Schwangerschaftswoche ist es möglich, die Nackentransparenz (=NT-Messung) des Kindes zu messen. Der Begriff Nackentransparenz bezeichnet eine unter der Haut gelegene Flüssigkeitsansammlung im Nackenbereich des ungeborenen Kindes, die nur zwischen der 11. und 14. SSW vorhanden ist. Mit der NT-Messung kann man z.B. mit etwa 80 %iger Sicherheit ein erhöhtes Risiko für ein Down-Syndrom (= Trisomie 21) erkennen.
Eine im gleichen Zeitraum durchgeführte Blutuntersuchung (PAPP-A / freies ß-HCG) erhöht die Erkennungssicherheit auf 90 %. Auch weitere seltenere, aber schwere Chromosomenstörungen können durch dieses Screening erfasst werden. Die Kombination aus NT-Messung und der Blutuntersuchung wird auch als Erst-Trimester-Screening bezeichnet. Ergibt sich bei diesem Screening ein konkreter Verdacht auf eine Chromosomenanomalie, kann eine sogenannte Chorionzottenbiopsie (= Entnahme von Zotten aus dem Mutterkuchen) oder Amniozentese (=Entnahme von Fruchtwasser) durchgeführt werden, um das Erbgut untersuchen zu können.
Die Anzahl der durchgeführten Fruchtwasseruntersuchungen ist jedoch in den letzten Jahren stark zurückgegangen, da mit dem heutigen Erst-Trimester-Screening bereits eine Risikoabschätzung hinsichtlich Down-Syndrom und weiteren Chromosomenstörungen mit einer Sicherheit von bis zu 90 % möglich ist.
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Screening-Test auf Trisomie 21, 18 und 13 und geschlechtschromosomale Störungen (z.B. Harmony®-Test)
Hierbei handelt es sich um eine vorgeburtliche Screening-Untersuchung aus dem mütterlichen Blut und ist ab der 10. SSW durchführbar.
Während der Schwangerschaft werden DNA-Bruchstücke des ungeborenen Kindes aus dem Mutterkuchen (Plazenta) in das mütterliche Blut abgegeben. Der Test untersucht diese freien DNA-Bruchstücke, um ein Risiko zu ermitteln, ob das Kind an einer Trisomie 21, 18 oder 13 oder einer Erkrankung der Geschlechtschromosomen (X/Y) erkrankt ist.
Die Erkennungsrate für eine Trisomie 21 liegt bei diesem Test bei ca. 99 %.
Das Testergebnis liegt nach ca. 3-7 Tagen vor.
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Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen/ 3D-Ultraschall (aus medizinischen Gründen)
- Zwischen der 25. - 33. SSW liegen optimale Bedingungen für eine 3D-Sonographie vor. Damit lassen sich u.a. verschiedene Organsysteme plastisch darstellen. Voraussetzung für gute Bilder sind eine günstige Lage des Kindes sowie ein ausreichendes Fruchtwasserdepot vor dem Gesicht.
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen des Feten zur Vitalitäts- und Gewichtskontrolle sind ab der 5. Woche in jeder SS-Woche möglich.
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Akupunktur und Akutaping
Häufig leiden Schwangere unter Übelkeit und anderen Beschwerden. Diese lassen sich effektiv mit Akupunktur oder Aku-Taping lindern, so dass Medikamente reduziert oder ganz vermieden werden können.
Ab der 36. SSW kann eine Geburtsvorbereitung mit Hilfe der Akupunktur 1 - 2 x wöchentlich durchgeführt werden. Studien haben gezeigt, dass die Geburtsdauer um ca. 2 Stunden und mehr verkürzt werden kann. Zudem wird die Geburt als weniger schmerzhaft empfunden.
Wir bieten Akupunktur in unserer Praxis an, z.B. bei
- Erbrechen in der Schwangerschaft
- Schmerzen in der Schwangerschaft, z. B. Rückenschmerzen, Senkungsbeschwerden
- Schlafstörungen
- Wassereinlagerungen (Ödeme)
- Geburtsvorbereitung
Impfungen in unserer Praxis
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Wir überprüfen Ihren Impfstatus & führen Impfungen durch*
*nach Empfehlungen der STIKO
Liegt kein vollständiger Impfschutz vor, so können während der Schwangerschaft Infektionskrankheiten von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Gefährlich ist z. B. eine Infektion mit Röteln, die vor allem in der Frühschwangerschaft zu Fehlgeburten oder zu schwerwiegenden Fehlbildungen führen kann. Da viele Impfungen in der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden dürfen, z. B. wenn es sich um Lebendimpfstoffe handelt (z. B. Impfung Masern-Mumps-Röteln), sollten Sie Ihren Impstatus vor allem bei einem baldigen Kinderwunsch aktuell halten.
Aber auch nach der Entbindung ist das Neugeborene gefährdet: da die ersten Impfungen erst Monate nach der Geburt stattfinden, können Infektionen wie z.B. Keuchhusten (Pertussis) und Masern für den Säugling lebensgefährlich werden! Ein vollständiger Impfschutz bei den Eltern und engen Kontaktpersonen des Kindes (z.B. Geschwister, Großeltern) ist daher überaus wichtig! Leider ist der sog. „Herdenschutz“ (u.a. durch Impfmüdigkeit in der Bevölkerung und Ablehnung von Impfungen durch Impfkritiker/-gegner) nicht flächendeckend, so dass Krankheiten wie z.B. Keuchhusten und Masern unglücklicherweise wieder auf dem Vormarsch sind.Gerne überprüfen wir Ihren Impfstatus (bitte Impfpass mitbringen) und führen ggf. fehlende Impfungen (auch bei Ihrem Partner/Ihrer PartnerIn) durch, damit Sie einen umfassenden Schutz haben.
Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (Ausnahme: Hepatitis B). -
Empfohlen werden folgende Impfungen ab 18 Jahren
- Alle 10 Jahre Auffrischungsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis)
- Bei nach 1970 geborenen Erwachsenen: ausstehende Impfung gegen Mumps-Masern-Röteln
- Einmalige Auffrischungsimpfung von Poliomyelitis (Kinderlähmung) auf insgesamt 4 Impfungen
- Frauen im gebärfähigen Alter sollten 2 x gegen Röteln und Varizellen (Windpocken) geimpft sein!
- Frauen im gebärfähigen Alter: sollten die jährliche Grippeschutzimpfung und die Impfung gegen Hepatitis B wahrnehmen!
- Ab 60 Jahren: jährliche Grippeschutzimpfung, Impfung gegen Pneumokokken (Lungenentzündung)
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HPV-Impfung (= Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs):
Wir verwenden den Impfstoff „Gardasil 9“. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung grundsätzlich nur zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr, viele auch inzwischen bis zum 26. Lebensjahr!
- 9-14 Jahre: 2 Impfungen im Abstand von 0-6 Monaten
- 15-17 Jahre: 3 Impfungen im Abstand von 0-2-6 Monaten
Darüber hinaus wird die HPV-Impfung für Frauen empfohlen, die sich einer Konisation unterziehen mussten. Die Kosten werden von den Krankenkassen meistens nicht übernommen.
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Weitere Impfungen, die wir in unserer Praxis durchführen, u.a.:
- Hepatitis A+B
- FSME (Früh-Sommer-Meningokokken-Enzephalitis)
- Haemophilus influenzae (Hib)
- Nach vorheriger Beratung auch Reiseimpfungen, wie z.B. Thyphus und Cholera. (Spezielle Impfungen wie z.B. Gelbfieber bleiben ausgewählten Impfstellen vorbehalten.)
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Spezielle gynäkologische Impfungen (keine Kassenleistung)
- Gynatren®: Impfung gegen wiederkehrende Scheideninfektionen
- Strovac®: Impfung gegen wiederkehrende Harnwegsinfektionen!
Akupunktur
In unserer Praxis bieten wir Akupunktur als alternative Behandlungsform an
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Wie wirkt Akupunktur?
Seit mehr als tausend Jahren wird in China die Akupunktur als ein Teil der traditionellen chinesischen Medizin angewendet und hat in den letzten 50 Jahren zunehmend Einzug in die westliche Medizin gehalten.
Zur Therapie verwendet man dünne sterile Akupunkturnadeln, die für 20-30 Minuten an bestimmte Körperpunkte platziert werden. Durch Stimulation dieser Punkte werden die Selbstheilungskräfte des Körpers anregt und Beschwerden, z.B. Schmerzen, Übelkeit/Erbrechen, werden gelindert. Bereits nach wenigen Sitzungen empfinden die meisten Patienten die Behandlung als entspannend und wohltuend.
Der genaue Wirkungsmechanismus der Akupunktur konnte noch nicht restlos geklärt werden.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigten jedoch, dass durch den Nadelreiz schmerzlindernde und stimmungsaufhellende Botenstoffe ausgeschüttet werden.
Dadurch kann z.B. die Einnahme von Schmerzmedikamenten verringert oder gar ganz vermieden werden.
Weiterhin kann man mit Hilfe der Akupunktur z.B. die Hormoneinnahme bei Wechseljahresbeschwerden vermeiden oder Schwangerschaftsbeschwerden wie z.B. Übelkeit und Rückenschmerzen lindern.
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Bei welchen Krankheitsbildern hilft Akupunktur?
Die häufigsten Anwendungsbereiche haben wir für Sie zusammengestellt (siehe auch „Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur ev* (DÄGfA)):
Gynäkologische Erkrankungen, z.B.:
- Wechseljahresbeschwerden
- Menstruationsschmerzen
- Zyklusstörungen
- Prämenstruelles Syndrom
- Unterbauchschmerzen, z.B. bei Endometriose
- Schmerzen im Brustdrüsengewebe (z.B. bei Mastopathie)
- Störungen der Fruchtbarkeit
- Irritationen der Blase und Harnwege
Schwangerschaft und Geburtshilfe, z.B.:
- Erbrechen in der Schwangerschaft
- Schmerzen in der Schwangerschaft, z.B.
- Rückenschmerzen,
- Senkungsbeschwerden
- Schlafstörungen
- Wassereinlagerungen (Ödeme)
- Geburtsvorbereitung
Schmerzzustände (akut, chronisch), z.B.:
- Kopfschmerzen, Migräne, Trigeminusneuralgie
- Neuralgien
- Fibromyalgie
- Rücken- und Gelenkschmerzen (z.B. Knie / Hüfte)
- Schmerzen der Hals, Brust und Lendenwirbelsäule
- Karpaltunnelsyndrom
- Schulter-Arm-Syndrom, frozen shoulder
- Schmerzen bedingt durch Arthrose
- Schmerzen bei Tumorerkrankungen
Erkrankungen der Atemwege, z.B.:
- Bronchitis
- Asthma
- Allergische Erkrankungen, wie z.B. Heuschnupfen
- Erkältungskrankheiten
- Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis)
- Mandelentzündung (Tonsillitis)
Magen-Darm-Erkrankungen, z.B.:
- Reizdarmsyndrom
- Verstopfung
- Chronische Dickdarmentzündungen (z. B. Colitis ulcerosa)
- Gastritis (Magenschleimhautentzündung),
- Magengeschwür
Vegetative Störungen, z.B.:
- Schlaflosigkeit
- Innere Unruhe / Nervosität
- Erschöpfungssyndrom
- Depressionen
- Funktionelle Herzbeschwerden, z.B. Herzrasen
Suchterkrankungen, z.B.
- Raucherentwöhnung!
- Alkoholmissbrauch
- Drogensucht (unter stationären Bedingungen!)
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Können Nebenwirkungen auftreten?
Die Akupunktur ist ein sehr schonendes Therapieverfahren; es treten selten Nebenwirkungen auf. Mögliche Komplikationen und unerwünschte Folgen können z.B. sein:
- Sogenannte „Erstreaktion": die Symptome können sich zu Beginn einer Behandlung vorübergehend verstärken
- Übermäßige Entspannung oder Müdigkeit: u.U. ist eine
- Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit möglich
- Leichte Blutergüsse oder blaue
- Flecken im Bereich der Einstichstellen
- Kurze Kreislaufreaktionen
- Infektionen: sind durch Verwendung steriler Einstichnadeln sehr selten
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Wie verläuft die Behandlung?
Die Akupunktur ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode. Zunächst wird eine ausführliche Anamnese (Krankengeschichte) erhoben, um anderweitige Beschwerden mit in die Therapie einplanen zu können.
Dadurch verbessert sich der Therapieerfolg. Danach beginnt die Behandlung.
Eine Akupunktursitzung dauert ca. 20-30 Minuten und wird im Liegen durchgeführt. Da meistens auch Punkte an Armen und Beinen stimuliert werden, ist bequeme, weite Kleidung wichtig.
Es werden pro Sitzung ca. 6 bis 18 Nadeln gesetzt, z.B. am Körper, Ohr oder am Kopf, wobei ein angenehmes Gefühl von Kribbeln, Schwere und Entspannung empfunden wird. Der Effekt der Akupunktur wird verstärkt, wenn sie ca. eine halbe Stunde vor und nach der Behandlung Hektik und Stress vermeiden.
Die Akupunkturbehandlungen werden 1-2x / Woche durchgeführt. Nach 3-5 Sitzungen merken die meisten Patienten eine spürbare Verbesserung der Symptome, für eine beständige und langfristige Wirkung sind insgesamt 8-10 Sitzungen sinnvoll.
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Was kostet eine Akupunkturbehandlung?
Die Kosten der Akupunktur werden nach den Richtlinien der privatärztlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÃ) abgerechnet. Eine Akupunktursitzung kostet ca. 38-40 Euro.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten z.Zt. nur bei chronischen Beschwerden der Lendenwirbelsäule und der Knie einen Teil der Kosten.